Schulordnung und Schulregeln

Zu unserer Schule gehören viele Menschen (Kinder, Lehrkräfte, Sekretärin, Betreuungskräfte, Hausmeister). Alle sollen sich bei uns wohl fühlen. Wir wollen rücksichtsvoll und fair miteinander umgehen. Dabei helfen uns Vereinbarungen, die von allen Beteiligten eingehalten werden müssen. Die nachfolgenden Vereinbarungen wurden von einem Team aus Lehrkräften, Eltern und Betreuern erarbeitet. Sie sind verbindlich für alle Schüler und Eltern.

 

Jeder wird so angenommen und geachtet wie er ist

 

1. Ich gehe freundlich und rücksichtsvoll mit allen um.

2. Ich verletze niemanden – weder mit Worten noch mit Taten.

3. Im Schulgebäude verhalte ich mich ruhig und gehe langsam.

4. Ich stelle mich leise und ordentlich im Flur und auf dem Schulhof auf.

5. Ich gehe ordentlich mit eigenen und fremden Sachen um.

6. Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte.

7. Ich höre zu, wenn jemand etwas sagt und lasse ihn ausreden.

8. Ich arbeite leise und lasse auch andere Kinder in Ruhe arbeiten.

9. Wenn ich den Gong höre, mache ich das Stille- Zeichen und höre zu.

10. Ich halte mich an die STOPP- Regel.

 

 

STOPP-Regel:

Mit Hilfe dieser Regel achten wir auf das konsequente Einhalten unserer Vereinbarungen.

Hält ein Kind sich nicht an die für alle verbindlichen Schulregeln, bekommt es beim erstmaligen Verstoß vom Lehrer bzw. von den Betreuungskräften zur Verwarnung ein „STOPP“ und markiert dies mit Hilfe einer mit seinem Namen versehenen Wäscheklammer an einem Plakat. Bei weiterem Nichteinhalten der Regeln erhält es die „1“, fällt es erneut negativ auf, erhält es die „2“ und es folgt eine fünfminütige „Auszeit.“

Kinder, die eine Woche lang kein „Stopp“ bekommen haben, werden mit einem laminierten Klassentierkärtchen belohnt. Hat ein Kind 5 Kärtchen gesammelt, bekommt es einmal Hausaufgabenfrei.

 

Rote Karte:

Nach wiederholtem Verstoß gegen die Schulregeln an einem Tag erhält das Kind eine sogenannte „Rote Karte“, die es mit einem von ihm formulierten Vorschlag zur Besserung am nächsten Tag von den Eltern unterschrieben wieder mit zur Schule bringt. Sollte dies nicht der Fall sein, so folgt per Post ein Brief an die Eltern, der auf die Rote Karte hinweist. Eine Kopie wird der Schülerakte des Kindes beigefügt.

Besonders schwere Verstöße gegen die Schulordnung führen direkt zur Roten Karte.

Nach drei im Unterricht oder im Ganztagsbereich erhaltenen Roten Karten wird eine Klassenkonferenz einberufen, die mit den Eltern und ggf. dem Kind über weitergehende Maßnahmen berät.

 
Grundschule Müggenberg- Rusch 0