Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindertagesstätten und Eltern

Zum Einzugsbereich der Grundschule Müggenberg-Rusch gehören verschiedene Kindertagesstätten mit unterschiedlicher Trägerschaft. Die Grundschule und die Kindertagesstätten bereiten zusammen die Informationsveranstaltung für die Eltern der Vierjährigen vor und führen sie gemeinsam durch. Bei der Vorbereitung erfolgt jährlich auch der allgemeine Informations- und Gedankenaustausch zwischen Schule und Kindertagesstätten.

 

So gestalten wir den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule:

- Vor der Anmeldung in der Schule findet Ende Oktober ein Tag der offenen Tür für interessierte Eltern statt.  Dort können Sie neben dem Schulgebäude auch Einblick in unseren Unterricht nehmen.

- Innerhalb der für die Kinder gewohnten Umgebung in der Kindertagesstätte findet die Erhebung des Sprachentwicklungsstandes durch die Sonderpädagogin oder die sozialpädagogische Fachkraft für die Schuleingangsphase statt

- Im Rahmen des Schulspiels findet die Schuleingangsdiagnostik statt. Anhand verschiedener Stationen wird der Entwicklungsstand in den unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Bildungsbereichen beobachtet. Dabei ist klar, dass alle künftigen Lernanfänger in den Monaten bis zur Einschulung noch erhebliche Entwicklungssprünge machen werden.

- Im Frühjahr wird ein persönliches Gespräch zwischen Erzieher/Erzieherin, Lehrkraft und Eltern der bei uns angemeldeten Kinder angeboten.

- Im Juni findet ein gemeinsamer Kennenlernnachmittag für die Kinder und Eltern des ersten Schuljahres und die neuen Lernanfänger mit ihren Eltern statt. Bezüglich der Klassenzusammensetzung dürfen die Lernanfänger im Vorfeld Wünsche äußern. Die Bewirtung übernimmt die Schulpflegschaft. 

Ermittlung der Lernausgangslage 

Die Ermittlung der Lernausgangslage ist die Voraussetzung für die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Sie muss mit dem ersten Schultag beginnen. Unter anderem ist deshalb die Übergabe der Bildungsdokumentation aus der Kindertagesstätte von großer Bedeutung für die Einschätzung des bisherigen Entwicklungsverlaufs.
Jede Lehrkraft ermittelt den Entwicklungsstand des Schulanfängers, weil sie für die weitere Gestaltung der individuellen Förderung zuständig ist. Nach und nach stellt sie fest, über welche Kompetenzen die Kinder verfügen. Grundsätzlich gilt:

- Die Regelzeit zum Durchlaufen der Schuleingangsphase beträgt 1 bis 3 Jahre.

- Wenn sich abzeichnet, dass ein Kind die in den Lehrplänen festgelegten Kompetenzen in der Zeit von 2 Jahren nicht erreichen wird und somit die erfolgreiche Mitarbeit in Klasse 3 unwahrscheinlich ist, verbleibt es ein weiteres Jahr in der Schuleingangsphase.

- Ein Kind wechselt bereits nach einem Jahr in die Jahrgangsstufe 3, wenn es aufgrund des erreichten Lernstandes und seiner sozialen Kompetenzen dort ebenso erfolgreich wie bisher mitarbeiten kann. Ein Wechsel nach einjähriger Schuleingangsphase in Klasse 3 wird nur umgesetzt, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.

 
Grundschule Müggenberg- Rusch 0